Aufnahme­verfahren


Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch die Bewerber selbst, durch Angehörige, Kliniken, Ärzte und/oder gesetzliche Betreuer*innen.
 

Informations­­gespräch

Dabei bietet sich die Möglichkeit die Einrichtung, die Mitarbeiter*innen und das Angebot kennen zu lernen und sich unverbindlich umzuschauen. Im gemeinsamen Gespräch und  im Rahmen einer Info-Mappe werden Informationen zu Wohnformen, Teilhabeleistungen, Finanzierung, Personenkreis etc. gegeben und offene Fragen geklärt.

Vorstellungs­­gesprächBei Aufnahmeinteresse seitens des Interessenten findet ein Gespräch über die Bedarfe und Teilhabeziele, die Diagnose, aktuelle Lebenssituation und Einbindung in den Sozialraum des Anfragenden statt. Das Noah kann so abgleichen, ob es die notwendigen Assistenzleistungen vorhalten kann.
ProbewohnenEin 14tägiges Probewohnen bietet beiden Seiten die Gelegenheit zum kennen lernen. Nach Möglichkeit soll das Probewohnen in der vorgesehenen Wohngruppe stattfinden.
Kosten­übernahme­antrag

Der Kostenträger der Fachleistung ist i. d. R. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Mögliche andere Kostenträger sind  z.B. Berufsgenossenschaften oder Jugendhilfeträger. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens (BEI_NRW) wird über den Antrag entschieden.
Für die Kosten des Lebensunterhalts (Miete für Wohnraumüberlassung, Sachaufwendungen für Verpflegung und Hauswirtschaft) muss evtl. je nach eigenem Vermögen oder Einkommen ein Antrag auf Grundsicherung oder Wohngeld bzw. ALG 2 gestellt werden. Sofern es sich bei der anfragenden Stelle um eine Facheinrichtung handelt, stellt diese die entsprechenden Anträge.

Anfragenden Privatpersonen ist die Einrichtung gerne bei der Antragstellung behilflich.