Teilhabe Wohnen


Wohnformen

Damit der Individualität eines jeden Leistungsberechtigten Rechnung getragen werden kann, hat das NOAH im Laufe der Jahre ein System von verschiedenen Wohnformen entwickelt.

So stehen den Leistungsberechtigten innerhalb der Einrichtung, als auch in den verfügbaren Außenwohngruppen (entsprechend dem Assistenzbedarf) individuelle Entwicklungsmöglichkeiten offen.

  • Wohngruppe 1 und 2

    Wohngruppe 1 und 2

    Die Wohngruppe 1 und 2 bietet Platz für jeweils 7 Leistungsberechtigte. Jeder Wohngruppe ist eine Wohngruppenleitung und eine Hauswirtschaftsfachkraft zugeteilt.

    Je nach individuellem Bedarf werden in diesem Rahmen die sozialen Teilhabeleistungen nach Leistungsbeschreibung erbracht.

  • Die Trainingswohnungen

    Die Trainingswohnungen

    Jeweils zwei Leistungsberechtigte leben nach erzielter erster psychischer Stabilisierung und erlangter Absprachefähigkeit, mit gesteigertem Maß an Selbstversorgung in einem (der zwei) eigenständigen Wohnbereich(e) in der Einrichtung. Das multiprofessionelle Team ist nach Absprache bzw. Assistenzbedarf in den Wohnungen präsent, steht bei Bedarf und im Krisenfall auch hier rund um die Uhr zur Verfügung. Die Wohnform dient der Vorbereitung auf das Leben in einer Außenwohngruppe oder im ambulant betreuten Wohnen.

  • Außenwohngruppen

    Außenwohngruppen

    In örtlicher Nähe zur Einrichtung (Preußenstraße, Am Stadtpark) hält das NOAH Zweier- und Dreierwohngruppen vor.
    Voraussetzung für diese Wohnform ist eine deutliche psychische Stabilisierung und das Vorhandensein einer regelmäßigen Tagesstruktur, wobei das umfassende Angebot der Einrichtung weiterhin zur Verfügung steht. Die Leistungsberechtigten benötigen das umfassende Förderangebot des NOAH regelmäßig und nicht nur gelegentlich, jedoch nur in Teilbereichen und in unterschiedlicher Intensität.

    Regelmäßige, auch aufsuchende Kontakte sollen hier weiterhin stabilisieren und den Erhalt erlangter Entwicklungen verfolgen.

    Im Krisenfall ist jederzeit eine vorübergehende Rückführung ins NOAH, in das eigens hierfür vorgehaltene Krisenzimmer, möglich.

    Die Außenwohngruppen dienen je nach dem individuellen Ziel der Leistungsberechtigten auch der kleinschrittigen Vorbereitung auf das Leben im  ambulant betreuten Wohnen oder einem institutionsunabhängigen Leben.    

    Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Mittagsverpflegung des NOAH als Serviceleistung in Anspruch zu nehmen.

  • Stationäres Einzelwohnen

    Stationäres Einzelwohnen

    Das stationäre Einzelwohnen richtet sich an Bewohner*innen des NOAH, die sich als nicht gemeinschaftsfähig, nicht in die Wohngruppe integrierbar erwiesen haben, die aber nach wie vor die intensive Assistenz und Versorgung einer besonderen Wohnform für psychisch kranke und behinderte Menschen bedürfen.

    Im Krisenfall ist jederzeit eine vorübergehende Rückführung in das Haupthaus des NOAH, in die eigens hierfür vorgehaltenen Krisenräume, möglich.

    Die Begleitung, Assistenz und Unterstützung des Bewohners erfolgt aufsuchend durch das multiprofessionelle Team, einschließlich der Hauswirtschaft.

    Die Bewohner*innen kommen regelmäßig in die Einrichtung.

    Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit, dass die Bewohner*innen an den Mahlzeiten im NOAH ganz oder teilweise teilnehmen. Auf die Individualität des Assistenzbedarfs wird in dieser Wohnform besonders eingegangen.

Überlassung von Wohnraum und Sachaufwendungen für Verpflegung und Hauswirtschaft

Im Rahmen der Teilhabe Wohnen überlässt das NOAH den Anfragenden persönlichen Wohnraum (siehe Wohnformen). Die Kosten der Wohnraumüberlassung und des Lebensunterhaltes werden in einem Wohn- und Betreuungsvertrag miteinander vereinbart. Hierbei handelt es sich um Mietkosten für die individuell und gemeinschaftlichen genutzten Räume, sowie die Kosten für Lebensmittel, die eingekauft werden und was sonst noch für die Haushaltsführung bereitgestellt wird. Für diese sogenannten Kosten des Lebensunterhaltes ist jeder Leistungsberechtigte selbst aufzukommen. Sofern er oder sie über kein (oder nicht ausreichendes) Einkommen verfügt, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für den Wohnraum und den sogenannten Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.

Die vorgesehen Entgeltbestandteile für die Kosten der Wohnraumüberlassung inkl. Zuschlägen und des Sachaufwandes für Verpflegung und Hauswirtschaft werden monatlich berechnet.