Soziale Teilhabe


Jedem Leistungsberechtigten stehen im NOAH Basisleistungen zur Verfügung.
Diese umfassen:

  • Leistungen der Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme
    (inkl. Nacht- und Rufbereitschaft)
  • Leistungen zur Umsetzungsplanung von Teilhabezielen

Orientiert an den neun Lebensbereichen der ICF umfassen die Leistungen der Sozialen Teilhabe,
Assistenzleistungen aus den folgenden Bereichen:

  • für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, Selbstversorgung und den Umgang mit den eigenen Finanzen und Behördenangelegenheiten.
  • zur Gestaltung sozialer Beziehungen
  • zur persönlichen Lebensplanung
  • in bedeutenden Lebensbereichen – Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen, religiösem und politischen Leben inkl. bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten
  • zur Verständigung mit der Umwelt
  • zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
  • einfachste Maßnahmen der Behandlungspflege (Zusammentreffen von Leistungen der Eingliederungshilfe und häuslichen Krankenpflege nach SGB V)

Grundsätzlich mit der Assistenzleistung immanent verbundene Leistungsbestandteile sind:

  • Leistungen zur Sicherstellung des Leistungserbringungsprozesses, z.B. Verwaltungsleistungen, Leistungsmanagement, Geschäftsführung, betriebliche Anforderungen, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Controlling etc., technische und sächliche Ausstattung, Erhaltung und Verwaltung etc. – sogenannte „Koordinationsleistungen“

In der Regel werden Leistungen individuell erbracht. Folgende Leistungen können aber auch mit Zustimmung des Leistungsberechtigten an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden (poolen)

  • Leistungen zur Assistenz
  • zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse
  • zur Förderung der Verständigung
  • zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität
  • zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson
  • zur Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen, religiösem und politischem Leben, inkl. Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten
  • zur Erledigung der Anforderungen im Alltag

Die Bereitstellung der Nacht- und Rufbereitschaft ist ebenfalls in der Regel eine zu poolende Leistung.

Generell ergeben sich die Leistungen zur Assistenz aus den Feststellungen im Gesamtplanverfahren/Teilhabeverfahren nach den Erfordernissen des Einzelfalls.