Jedem Leistungsberechtigten stehen im NOAH Basisleistungen zur Verfügung.
Diese umfassen:
- Leistungen der Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme
(inkl. Nacht- und Rufbereitschaft) - Leistungen zur Umsetzungsplanung von Teilhabezielen
Orientiert an den neun Lebensbereichen der ICF umfassen die Leistungen der Sozialen Teilhabe,
Assistenzleistungen aus den folgenden Bereichen:
- für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, Selbstversorgung und den Umgang mit den eigenen Finanzen und Behördenangelegenheiten.
- zur Gestaltung sozialer Beziehungen
- zur persönlichen Lebensplanung
- in bedeutenden Lebensbereichen – Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen, religiösem und politischen Leben inkl. bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten
- zur Verständigung mit der Umwelt
- zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
- einfachste Maßnahmen der Behandlungspflege (Zusammentreffen von Leistungen der Eingliederungshilfe und häuslichen Krankenpflege nach SGB V)
Grundsätzlich mit der Assistenzleistung immanent verbundene Leistungsbestandteile sind:
- Leistungen zur Sicherstellung des Leistungserbringungsprozesses, z.B. Verwaltungsleistungen, Leistungsmanagement, Geschäftsführung, betriebliche Anforderungen, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Controlling etc., technische und sächliche Ausstattung, Erhaltung und Verwaltung etc. – sogenannte „Koordinationsleistungen“
In der Regel werden Leistungen individuell erbracht. Folgende Leistungen können aber auch mit Zustimmung des Leistungsberechtigten an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden (poolen)
- Leistungen zur Assistenz
- zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse
- zur Förderung der Verständigung
- zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität
- zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson
- zur Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen, religiösem und politischem Leben, inkl. Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten
- zur Erledigung der Anforderungen im Alltag
Die Bereitstellung der Nacht- und Rufbereitschaft ist ebenfalls in der Regel eine zu poolende Leistung.
Generell ergeben sich die Leistungen zur Assistenz aus den Feststellungen im Gesamtplanverfahren/Teilhabeverfahren nach den Erfordernissen des Einzelfalls.