Unsere Zentrale ist besetzt Mo. bis Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr | Tel. 02941/9734-45
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Gemäß § 37a SGB V, ist die Soziotherapie eine gesetzlich festgeschriebene Leistung der Krankenkasse für Menschen die sich in schweren psychischen Belastungssituationen befinden.
Sie dient neben der ärztlichen Versorgung als flankierende psychosoziale und therapeutische Unterstützung. Eine Verordnung kann sowohl durch die Fachärzte für Allgemeinmedizin als auch über die Fachärzte für Psychiatrie/Neurologie und die psychologischen Psychotherapeut:innen erfolgen.