Für Verordnende


Hausärztinnen und Hausärzte (Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin) können mit dem Formularvordruck 28 („Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie“,gemäß § 37a SGB V) psychisch belasteten Patient*innen einen besonders niedrigschwelligen Zugang zu psychosozialen und therapeutischen Hilfen ermöglichen – auch ohne vorherige fachpsychiatrische Diagnostik.

Fachärzt*innen für Psychiatrie und Neurologie sowie psychologische Psychotherapeut*innen verwenden hingegen den Formularvordruck 26, um Soziotherapie direkt zu verordnen.
Der Formularvordruck 27 wird den Patient*innen mitgegeben. Dieser wird anschließend gemeinsam mit der soziotherapeutischen Praxis ausgefüllt.

Wichtige Verordnungskriterien:
Neben den Erkrankungsbildern nach ICD 10 Abschnitt  20 ff sollte der Orientierungswert auf der GAF-Skala zwischen 40 und 50 liegen.
Für Sie hat die kassenärztliche Bundesvereinigung eine ausführliche Informationsbroschüre als PDF-Dokument erstellt
und zur Bestellung auf der Internetpräsenz unter https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php zur Verfügung gestellt.
Die Krankheitsphase sollte zum Zeitpunkt der Verordnung als schwerwiegend aber nicht chronifiziert eingestuft werden.