Ablauf des Betreuungsverfahrens

Der*die Betroffene selbst, wie auch jede andere Person, kann beim zuständigen Amtsgericht eine Rechtliche Betreuung beantragen. Das Amtsgericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung vorliegen, u. a. durch ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen. Ebenso wird der*die Betroffene persönlich durch eine*n Richter*inn angehört; im Einzelfall wird ihm ein*e Verfahrenspfleger*inn zur Seite gestellt. Sollte sich die Rechtliche Betreuung als notwendig erweisen, so erstellt das Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen Beschluss, der den*die bestellte Betreuer*in benennt.