Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Wie lange dauert eine Betreuung und wann endet sie?
Das Amtsgericht prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Betreuung aufzuheben ist oder verlängert werden sollte. Wenn Voraussetzungen vorliegen, die das Aufheben einer Betreuung rechtfertigen, so kann dies jederzeit, auch vom*von der Betroffenen selbst, beantragt werden; dies gilt auch im Falle des Wunsches nach einem Betreuerwechsel. Der Zeitraum der Verlängerung darf sieben Jahre nicht überschreiten. Im Todesfall endet die Betreuung unmittelbar.