Wer kann Betreuer*in werden?

Jede natürliche Person, die geeignet ist, kann als Rechtliche*r Betreuer*in bestellt werden. Bei der Benennung findet der Wunsch der zu betreuenden Person besondere Berücksichtigung, so kann bereits bei der Anregung einer Betreuung ein*e Betreuer*in vorgeschlagen werden. Sollte sich im persönlichen Umfeld keine geeignete Person finden  wird ein hauptamtliche*r Betreuer*in bestellt. Auch hier ist das Wunsch- und Wahlrecht des*der künftigen Betreuten zu berücksichtigen.