Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Was ist eine Rechtliche Betreuung?
Unter Rechtlicher Betreuung versteht man die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Die Grundlagen zur Rechtlichen Betreuung sind im § 1896 BGB festgelegt. Das örtlich zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) richtet die Rechtliche Betreuung ein.
Amtsgericht Lippstadt www.ag-lippstadt.nrw.de