Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Welche Rechtsstellung hat der*die Betreute?
Die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person wird durch die Betreuerbestellung nicht berührt. Der*die Betroffene kann weiterhin auch in den bestellten Aufgabenkreisen rechtskräftig handeln (z.B. Verträge abschließen) es sei denn, sie ist um einen Einwilligungsvorbehalt erweitert. Der*die Betreuer*inn vertritt die betroffene Person innerhalb der benannten Aufgabenkreise gerichtlich wie außergerichtlich.