Welche Rechtsstellung hat der*die Betreute?

Die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person wird durch die Betreuerbestellung nicht berührt. Der*die Betroffene kann weiterhin auch in den bestellten Aufgabenkreisen rechtskräftig handeln (z.B. Verträge abschließen) es sei denn, sie ist um einen Einwilligungsvorbehalt erweitert. Der*die Betreuer*inn vertritt die betroffene Person innerhalb der benannten Aufgabenkreise gerichtlich wie außergerichtlich.