Kostenübernahme

Die Kostenübernahme des Aufenthaltes erfolgt am häufigsten durch folgende Kostenträger :

  • Rentenversicherungsträger,
  • gesetzliche und private Krankenkassen,
  • Beihilfestellen
  • Eingliederungshilfen:
    Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster
  • LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie, Lippstadt
  • örtliche Jugendämter