Sehr geehrte Jugendämter und Fachdienste,

zu relevanten Themen finden hier Jugendämter, Jugendhilfe, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kostenträger Informationen.

Unsere Leistungsbeschreibung und Qualitätsvereinbarung, sowie die gültige Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Gesetzliche Grundlagen

    Kostenträger für die jona Jugendwohngruppe sind die örtlichen Jugendämter. Die Aufnahme und Hilfeleistungen erfolgen in der Regel auf der Grundlage des § 35a und/oder § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 36 SGB VIII. In Verbindung mit dem SGB IX haben diese Angebote einen rehabilitativen Schwerpunkt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Aufnahme nach § 53, 54 SGB XII erfolgen.

  • Zielgruppe

    Zielgruppe

    Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, im Alter von 16 bis 21 Jahren, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bedürfen einer fachgerechten Unterstützung im Sinne einer pädagogischen und therapeutischen Maßnahme, die für die alters angemessene Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist.

    Zudem muss eine Prognose einer Besserung bzw. der Abwendung einer Verschlimmerung der Erkrankung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Rahmen der gegebenen Aufenthaltsdauer gestellt werden können.

  • Ziel

    Ziel

    • Verselbstständigung
    • (Wieder) Eingliederung in das gesellschaftliche,
    • schulische und berufliche Leben und Entwicklung
    • persönlicher Perspektiven
    • Symptomfreiheit
    • Rückfallprophylaxe
    • Umgang mit einer Restsymptomatik
    • Stress- und Problembewältigung
  • Leistungen

    Leistungen

    Die Hilfeleistung der jona therapeutischen Jugendwohngruppe erstrecken sich über:

    • Pädagogische, schulische und therapeutische Programme
    • Einhaltung einer Tagesstruktur, weitestgehend nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten
    • Entwicklung von Alltagskompetenzen
    • Freizeitaktivitäten und jährliche sozialpädagogische Ferienfreizeiten
    • Pädagogische Angebote in Kleingruppen und mit Einzelnen
    • Individuelle und kreative Zusatzangebote
    • Zusammenarbeit mit Eltern und Familien der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
    • Kooperation mit den Ambulanzen der Kinder und Jugendkliniken, den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern

    Spezielle Therapieangebote wie z.B.:

    • Psychoedukation
    • Heilpädagogisches Reiten
    • Integrative Körpertherapie
    • Musiktherapie
    • Psychoanalytische Kunsttherapie
    • Lauftherapie

    können durch Synergieeffekte mit der jona Facheinrichtung für medizinische Rehabilitation gestellt werden.

  • Personaleinsatz

    Personaleinsatz

    Das Team der jona therapeutischen Jugendwohngruppe vertritt einen ganzheitlichen therapeutischen Ansatz und ist multiprofessionell aus den Bereichen

    • Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
    • Erziehungshilfe,
    • Psychiatrie,
    • Heilpädagogik
    • und Hauswirtschaft

    zusammengesetzt.

    Die Teamberatung erfolgt regelmäßig durch einen Kinder- und Jugendpsychiater und einen externen Supervisor.
    Eine Nachtbereitschaft wird vorgehalten.

  • Aufnahmeverfahren

    Aufnahmeverfahren

    Eine erste Kontaktaufnahme
    erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jugendämter, Sozialdienste, Vormünder oder Eltern der betroffenen Jugendlichen/jungen Erwachsenen.

    Ein Vorstellungsgespräch
    bietet die Möglichkeit die Jugendwohngruppe kennen zu lernen. Ferner werden die individuellen Ressourcen der Jugendlichen/jungen Erwachsenen., unter Berücksichtigung der biographischen und schulischen Entwicklung und des bisherigen Krankheitsverlaufes, geklärt.

    Ein Probewohnen
    kann bis zu einer Woche vereinbart werden. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen. Dazu benötigen wir aktuelle Sozial- und Arztberichte.

    Eine Aufnahme
    kann erfolgen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, die Kostenzusage seitens des Kostenträgers gegeben und ein Patz in der therapeutischen Jugendwohngruppe frei geworden ist.

    Unsere Leistungsbeschreibung/Betriebserlaubnis stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

    Für weitere und/oder detailliertere relevante Informationen wie Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmeverfahren usw. steht Ihnen
    Michael Weier                                                                            Martin Krüper
    Leitung Jugendwohngruppe                                                 Einrichtungsleitung
    Tel.: 02941 2888037                                                                   Tel.: 02941 9745 0
    E-Mail: weier(at)skm-lippstadt.de                                       E-Mail: krueper(at)skm-lippstadt.de