Sie erreichen uns Mo. bis Fr. 8 – 17 Uhr unter Tel. 02941 9745-0 | Fax 02941 9745-12
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Sehr geehrte Jugendämter und Fachdienste,
zu relevanten Themen finden hier Jugendämter, Jugendhilfe, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kostenträger Informationen.
Unsere Leistungsbeschreibung und Qualitätsvereinbarung, sowie die gültige Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.
Kostenträger für die jona Jugendwohngruppe sind die örtlichen Jugendämter. Die Aufnahme und Hilfeleistungen erfolgen in der Regel auf der Grundlage des § 35a und/oder § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 36 SGB VIII. In Verbindung mit dem SGB IX haben diese Angebote einen rehabilitativen Schwerpunkt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Aufnahme nach § 53, 54 SGB XII erfolgen.
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, im Alter von 16 bis 21 Jahren, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bedürfen einer fachgerechten Unterstützung im Sinne einer pädagogischen und therapeutischen Maßnahme, die für die alters angemessene Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist.
Zudem muss eine Prognose einer Besserung bzw. der Abwendung einer Verschlimmerung der Erkrankung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Rahmen der gegebenen Aufenthaltsdauer gestellt werden können.
Die Hilfeleistung der jona therapeutischen Jugendwohngruppe erstrecken sich über:
Spezielle Therapieangebote wie z.B.:
können durch Synergieeffekte mit der jona Facheinrichtung für medizinische Rehabilitation gestellt werden.
Das Team der jona therapeutischen Jugendwohngruppe vertritt einen ganzheitlichen therapeutischen Ansatz und ist multiprofessionell aus den Bereichen
zusammengesetzt.
Die Teamberatung erfolgt regelmäßig durch einen Kinder- und Jugendpsychiater und einen externen Supervisor.
Eine Nachtbereitschaft wird vorgehalten.
Eine erste Kontaktaufnahme
erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jugendämter, Sozialdienste, Vormünder oder Eltern der betroffenen Jugendlichen/jungen Erwachsenen.
Ein Vorstellungsgespräch
bietet die Möglichkeit die Jugendwohngruppe kennen zu lernen. Ferner werden die individuellen Ressourcen der Jugendlichen/jungen Erwachsenen., unter Berücksichtigung der biographischen und schulischen Entwicklung und des bisherigen Krankheitsverlaufes, geklärt.
Ein Probewohnen
kann bis zu einer Woche vereinbart werden. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen. Dazu benötigen wir aktuelle Sozial- und Arztberichte.
Eine Aufnahme
kann erfolgen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, die Kostenzusage seitens des Kostenträgers gegeben und ein Patz in der therapeutischen Jugendwohngruppe frei geworden ist.
Unsere Leistungsbeschreibung/Betriebserlaubnis stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Für weitere und/oder detailliertere relevante Informationen wie Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmeverfahren usw. steht Ihnen
Michael Weier Martin Krüper
Leitung Jugendwohngruppe Einrichtungsleitung
Tel.: 02941 2888037 Tel.: 02941 9745 0
E-Mail: weier(at)skm-lippstadt.de E-Mail: krueper(at)skm-lippstadt.de