Liebe Eltern, Angehörige, Sorgeberechtigte,

Schön, dass Sie unsere Homepage besuchen. Wir möchten Ihnen im Folgenden ein paar Informationen mitteilen, um eine erste Orientierung zu geben. Im Detail können aber erfahrungsgemäß alle Fragen persönlich am besten geklärt werden. Daher freue ich mich bei Bedarf auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Sie können mich telefonisch unter  02941 2888037 anrufen oder per Mail: weier(at)skm-lippstadt.de erreichen.

Sie möchten sich unverbindlich informieren?
Für die Mehrheit der Personen mit denen wir zu tun haben ist das Thema „Wohngruppe“ häufig fremd und neu. Einhergehend damit, kommen viele Fragen auf. Das wissen wir und sind daher darauf eingestellt. Wir möchten Sie dementsprechend ermutigen uns alles zu fragen was im Zusammenhang zwischen der Betreuung Ihres Kindes und Ihnen sowie uns als Wohngruppe steht.

  • Wer kann aufgenommen werden?

    Wer kann aufgenommen werden?

    Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, im Alter von 16 – 21 Jahren, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind.
    Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bedürfen einer fachgerechten Unterstützung im Sinne einer pädagogischen und therapeutischen Maßnahme, die für die alters angemessene Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist.
    Zudem muss eine Prognose einer Besserung bzw. der Abwendung einer Verschlimmerung der Erkrankung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Rahmen der gegebenen Aufenthaltsdauer gestellt werden können.

  • Wie ist das Aufnahmeprocedere?

    Wie ist das Aufnahmeprocedere?

    Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jugendämter, Sozialdienste, Vormünder oder Eltern der betroffenen Jugendlichen.

    Ein Vorstellungsgespräch
    bietet die Möglichkeit die Jugendwohngruppe kennen zu lernen. Ferner werden die individuellen Ressourcen der Jugendlichen unter Berücksichtigung der biographischen und schulischen Entwicklung und des bisherigen Krankheitsverlaufes geklärt.

    Ein Probewohnen
    kann bis zu einer Woche vereinbart werden. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennen- lernen. Dazu benötigen wir aktuelle Sozial- und Arztberichte.

    Eine Aufnahme
    kann erfolgen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, die Kostenzusage seitens des Kostenträgers gegeben ist und ein Platz in der therapeutischen Jugendwohngruppe frei geworden ist.

  • Welche Funktion hat das Jugendamt?

    Welche Funktion hat das Jugendamt?

    Das Jugendamt hat im Zusammenhang mit unserem stationärem Jugendhilfeangebot die Aufgabe, die Maßnahme zu bewilligen. Ohne die jugendamtliche Entscheidung kann eine Aufnahme i.d.R. nicht stattfinden.  Während einer laufenden Hilfe finden regelmäßige Hilfeplangespräche (HPGs) statt. In dem sogenannten HPG überprüft das Jugendamt, ob die Hilfe noch angemessen ist. Im Vorfeld steht Ihnen das Jugendamt in belastenden und schwierigen Lebenssituation beratend zur Seite und prüft Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz).

  • Wer übernimmt die Kosten?

    Wer übernimmt die Kosten?

    Die Arbeit in unserer Wohngruppe wird von gut ausgebildeten und qualifizierten Personal ausgeführt. Für die Betreuung unserer Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden die Personensorgeberechtigten entsprechend ihrem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen an den entstehenden Kosten beteiligt. Detaillierte Informationen zur individuellen Höhe eines Kostenbeitrages und zur Berechnungsgrundlage bekommen Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.

  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

    Wir haben großes Interesse auf einen regelmäßigen Kontakt zu Ihnen und freuen uns über eine gute Zusammenarbeit. Ein Austausch über die Entwicklung und das Verhalten Ihres Kindes gehört zu unserem Leistungsspektrum. Sobald Ihr Kind jedoch volljährig ist kann es eigenständig entscheiden ob ein Kontakt zwischen Eltern/Sorgeberechtigten aufrecht erhalten bleibt, bzw. installiert wird.

  • Elternpartizipation

    Elternpartizipation

    Dass Ihr Kind vielleicht bald in unserer Einrichtung lebt zeigt, dass Sie bereit sind Hilfen anzunehmen. Sie brauchen sich keine Vorwürfe oder ähnliches machen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Störungen brauchen häufig ganz besondere und spezielle Fürsorge. Wahrscheinlich haben Sie schon viel Energie in das Wohlergehen ihres Kindes investiert. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass Sie als Eltern gesund bleiben – dass es Ihnen gut geht. Je besser Sie sich fühlen, umso besser können Sie Ihr Kind unterstützen und Hilfe von Familie, Freunden und Fachleuten annehmen.

    Wir wollen gemeinsam mit Ihnen das Beste für Ihr Kind erreichen.

  • Sie bleiben weiterhin Eltern Ihres Kindes!

    Sie bleiben weiterhin Eltern Ihres Kindes!

    In der Zusammenarbeit kann es bestimmt vorkommen, dass Fragen aufkommen. Scheuen Sie sich bitte nicht davor, auch mehrfach, nachzufragen. Bitte machen Sie sich gerade in solchen Situationen bewusst, dass es darum geht, gemeinsam auf der Seite Ihres Kindes zu stehen. Bitte lassen Sie uns auch wissen was Sie sich von uns wünschen. Manches geht – manches liegt aber auch außerhalb unserer Entscheidungsbefugnis oder des Möglichen.
    Auch wenn es einmal Differenzen in der Zusammenarbeit gibt, besinnen Sie sich darauf, dass wir alle Menschen mit bestimmten Fähigkeiten und Grenzen sind. Eltern wie Profis machen manchmal „Fehler“. Wichtig ist an dieser Stelle Offenheit, um über mögliche „Fehler“ zu sprechen und diese gemeinsam als Erziehungspartner*innen zu lösen.

    (mit)reden ► (mit)denken ► (mit)planen ► (mit)gestalten ► (mit)entscheiden ►(mit)verantworten
    (vgl. Brückner 2001)

  • Grundsätze in der Zusammenarbeit mit Ihnen

    Grundsätze in der Zusammenarbeit mit Ihnen

    • Wir wertschätzen Ihre Entscheidung, dass Sie sich aus Sorge Unterstützung bei uns holen wollen.
    • Wir sind uns bewusst, dass Sie als Eltern eine wichtige Rolle für den weiteren Weg Ihres Kindes einnehmen.
    • Wir übernehmen für eine gewisse Zeit einen Teil der „Erziehungsverantwortung“. Wir werden Sie aber selbstverständlich in päd./therap. Entscheidungsprozesse (Schule, Ausbildung, Umgang mit Krisen, Fremdübernachtungen, usw.) einbeziehen.
      Sie sind Bildungs- und Erziehungspartner.
    • Wir nehmen uns Zeit für gemeinsame Telefonate oder Treffen. Vorrangig wird der Bezugsbetreuer*in Kontakt mit Ihnen halten. Es geht uns um regelmäßige und nicht nur krisenbedingte Kontakte.
    • Elternkontakte werden dokumentiert
    • Bei Störungen in der Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Kind bieten wir uns als Vermittlungsinstanz an.
    • Wir vermeiden Koalitionen zwischen Bewohnern*innen und Mitarbeitern*innen gegenüber Eltern und andersherum.
    • Wir hinterfragen gegebenenfalls Ihre erzieherischen Praktiken und weisen auf die Auswirkung hin. Ob Sie die Tipps umsetzen bleibt Ihnen aber überlassen.
  • Rechte und Pflichten Ihres Kindes

    Rechte und Pflichten Ihres Kindes

    Ihr Kind hat Rechte und Pflichten. In der Willkommensmappe für unsere Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden diese ausführlich beschrieben. Wir wollen damit zum Ausdruck bringen, dass:

    • wir um die Rechte Ihres Kindes wissen
    • wir die Rechte respektieren
    • wir mit Ihrem Kind und nicht gegen Ihr Kind arbeiten möchten

    Aber auch Mitarbeiter*innen haben Rechte und Pflichten. Unsere Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden auch darüber in der Willkommensmappe informiert. Die Liste soll ihrem Kind Orientierung geben welche Rechte und Pflichten Mitarbeiter*innen  in der Wohngruppe haben. Außerdem soll diese dazu dienen, Ihrem Kind zu verdeutlichen, warum sich Mitarbeiter*innen in bestimmten Situation wie verhalten. Zum anderen verdeutlicht die Liste aber auch was Mitarbeiter*innen nicht dürfen, weil es gegen die Rechte Ihres Kindes verstößt.

    Obwohl durch Rechte und Pflichten vieles verschriftlicht und bekannt ist, kann es dennoch zu Situationen kommen in denen sich Ihr Kind nicht richtig verstanden fühlt. Aber auch Ihnen kann es passieren, dass Sie mit bestimmten Vorfällen nicht einverstanden sind. Sie haben dann ebenfalls die Möglichkeit sich zu beschweren oder einen Vorschlag mitzuteilen wie man es besser machen könnte.

  • Recht auf Beschwerde und Beteiligung

    Recht auf Beschwerde und Beteiligung

    Immer dann, wenn Sie sich von Mitarbeiter*innen unserer therapeutischen Jugendwohngruppe ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht sich darüber zu äußern. Egal welchen Weg Sie wählen um sich zu beschweren, Sie werden immer über den Sachstand der Beschwerde informiert. Folgend empfiehlt sich:

    1.  Wenn es einen Grund für Sie gibt, sich zu beschweren, besprechen Sie die Beschwerde am besten zuallererst mit dem Mitarbeiter*in, deren Verhalten Sie stört. Suchen Sie das Gespräch und machen Sie Ihre Kritik angemessen deutlich. Offenheit im Gespräch zahlt sich meistens aus.
    2. Haben Sie das Gefühl durch den zuvor genannten Punkt nicht weiterzukommen, oder ist es nicht möglich, mit der betreffenden Person zu sprechen, dann wenden Sie sich an einen anderen Mitarbeiter*in  der Wohngruppe. Gemeinsam kann dann besprochen werden, wie das Problem zu lösen ist. Die diensthabenden Mitarbeiter*innen sind immer Ansprechpartner und nehmen Ihre Vorschläge und Beschwerden an, notieren diese und sorgen für deren Klärung.
    3. Ist Ihre Beschwerde/Anregung für Sie dann immer noch nicht ausreichend gelöst, wenden Sie sich bitte an die Wohngruppenleitung, die Einrichtungsleitung oder Geschäftsführung. Die Ansprechpartner führen wir Ihnen auf. Sie können Ihre Beschwerde auch verschriftlichen.

    Einrichtungsleitung der jona Gesamteinrichtung
    Herr Martin Krüper
    Jahnweg 10
    59555 Lippstadt
    Tel.: 02941 9745-10
    Fax: 02941 9745-12
    E-Mail: krueper(at)skm-lippstadt.de

    Leiter der jona therapeutischen Jugendwohngruppe
    Herr Michael Weier
    Jahnweg 17
    59555 Lippstadt
    Tel.: 02941 2888036
    Fax: 02941 7426994
    E-Mail: weier(at)skm-lippstadt.de

    Geschäftsführung des Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
    Frau Gabriele Leifels
    Cappelstraße 50 - 52
    59555 Lippstadt
    Tel.: 02941 9734-21
    Fax: 02941 9734-60
    E-Mail: leifels(at)skm-lippstadt.de

    Für den Fall, dass die Sache für Sie noch nicht aus der Welt sein sollte (oder Sie unzufrieden mit der Bearbeitung sind), können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.