Sie erreichen uns Mo. bis Fr. 8 – 17 Uhr unter Tel. 02941 9745-0 | Fax 02941 9745-12
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Liebe Eltern, Angehörige, Sorgeberechtigte,
Schön, dass Sie unsere Homepage besuchen. Wir möchten Ihnen im Folgenden ein paar Informationen mitteilen, um eine erste Orientierung zu geben. Im Detail können aber erfahrungsgemäß alle Fragen persönlich am besten geklärt werden. Daher freue ich mich bei Bedarf auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Sie können mich telefonisch unter 02941 2888037 anrufen oder per Mail: weier(at)skm-lippstadt.de erreichen.
Sie möchten sich unverbindlich informieren?
Für die Mehrheit der Personen mit denen wir zu tun haben ist das Thema „Wohngruppe“ häufig fremd und neu. Einhergehend damit, kommen viele Fragen auf. Das wissen wir und sind daher darauf eingestellt. Wir möchten Sie dementsprechend ermutigen uns alles zu fragen was im Zusammenhang zwischen der Betreuung Ihres Kindes und Ihnen sowie uns als Wohngruppe steht.
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, im Alter von 16 – 21 Jahren, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bedürfen einer fachgerechten Unterstützung im Sinne einer pädagogischen und therapeutischen Maßnahme, die für die alters angemessene Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist.
Zudem muss eine Prognose einer Besserung bzw. der Abwendung einer Verschlimmerung der Erkrankung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Rahmen der gegebenen Aufenthaltsdauer gestellt werden können.
Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jugendämter, Sozialdienste, Vormünder oder Eltern der betroffenen Jugendlichen.
Ein Vorstellungsgespräch
bietet die Möglichkeit die Jugendwohngruppe kennen zu lernen. Ferner werden die individuellen Ressourcen der Jugendlichen unter Berücksichtigung der biographischen und schulischen Entwicklung und des bisherigen Krankheitsverlaufes geklärt.
Ein Probewohnen
kann bis zu einer Woche vereinbart werden. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennen- lernen. Dazu benötigen wir aktuelle Sozial- und Arztberichte.
Eine Aufnahme
kann erfolgen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, die Kostenzusage seitens des Kostenträgers gegeben ist und ein Platz in der therapeutischen Jugendwohngruppe frei geworden ist.
Das Jugendamt hat im Zusammenhang mit unserem stationärem Jugendhilfeangebot die Aufgabe, die Maßnahme zu bewilligen. Ohne die jugendamtliche Entscheidung kann eine Aufnahme i.d.R. nicht stattfinden. Während einer laufenden Hilfe finden regelmäßige Hilfeplangespräche (HPGs) statt. In dem sogenannten HPG überprüft das Jugendamt, ob die Hilfe noch angemessen ist. Im Vorfeld steht Ihnen das Jugendamt in belastenden und schwierigen Lebenssituation beratend zur Seite und prüft Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Die Arbeit in unserer Wohngruppe wird von gut ausgebildeten und qualifizierten Personal ausgeführt. Für die Betreuung unserer Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden die Personensorgeberechtigten entsprechend ihrem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen an den entstehenden Kosten beteiligt. Detaillierte Informationen zur individuellen Höhe eines Kostenbeitrages und zur Berechnungsgrundlage bekommen Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.
Wir haben großes Interesse auf einen regelmäßigen Kontakt zu Ihnen und freuen uns über eine gute Zusammenarbeit. Ein Austausch über die Entwicklung und das Verhalten Ihres Kindes gehört zu unserem Leistungsspektrum. Sobald Ihr Kind jedoch volljährig ist kann es eigenständig entscheiden ob ein Kontakt zwischen Eltern/Sorgeberechtigten aufrecht erhalten bleibt, bzw. installiert wird.
Dass Ihr Kind vielleicht bald in unserer Einrichtung lebt zeigt, dass Sie bereit sind Hilfen anzunehmen. Sie brauchen sich keine Vorwürfe oder ähnliches machen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Störungen brauchen häufig ganz besondere und spezielle Fürsorge. Wahrscheinlich haben Sie schon viel Energie in das Wohlergehen ihres Kindes investiert. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass Sie als Eltern gesund bleiben – dass es Ihnen gut geht. Je besser Sie sich fühlen, umso besser können Sie Ihr Kind unterstützen und Hilfe von Familie, Freunden und Fachleuten annehmen.
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen das Beste für Ihr Kind erreichen.
In der Zusammenarbeit kann es bestimmt vorkommen, dass Fragen aufkommen. Scheuen Sie sich bitte nicht davor, auch mehrfach, nachzufragen. Bitte machen Sie sich gerade in solchen Situationen bewusst, dass es darum geht, gemeinsam auf der Seite Ihres Kindes zu stehen. Bitte lassen Sie uns auch wissen was Sie sich von uns wünschen. Manches geht – manches liegt aber auch außerhalb unserer Entscheidungsbefugnis oder des Möglichen.
Auch wenn es einmal Differenzen in der Zusammenarbeit gibt, besinnen Sie sich darauf, dass wir alle Menschen mit bestimmten Fähigkeiten und Grenzen sind. Eltern wie Profis machen manchmal „Fehler“. Wichtig ist an dieser Stelle Offenheit, um über mögliche „Fehler“ zu sprechen und diese gemeinsam als Erziehungspartner*innen zu lösen.
(mit)reden ► (mit)denken ► (mit)planen ► (mit)gestalten ► (mit)entscheiden ►(mit)verantworten
(vgl. Brückner 2001)
Ihr Kind hat Rechte und Pflichten. In der Willkommensmappe für unsere Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden diese ausführlich beschrieben. Wir wollen damit zum Ausdruck bringen, dass:
Aber auch Mitarbeiter*innen haben Rechte und Pflichten. Unsere Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden auch darüber in der Willkommensmappe informiert. Die Liste soll ihrem Kind Orientierung geben welche Rechte und Pflichten Mitarbeiter*innen in der Wohngruppe haben. Außerdem soll diese dazu dienen, Ihrem Kind zu verdeutlichen, warum sich Mitarbeiter*innen in bestimmten Situation wie verhalten. Zum anderen verdeutlicht die Liste aber auch was Mitarbeiter*innen nicht dürfen, weil es gegen die Rechte Ihres Kindes verstößt.
Obwohl durch Rechte und Pflichten vieles verschriftlicht und bekannt ist, kann es dennoch zu Situationen kommen in denen sich Ihr Kind nicht richtig verstanden fühlt. Aber auch Ihnen kann es passieren, dass Sie mit bestimmten Vorfällen nicht einverstanden sind. Sie haben dann ebenfalls die Möglichkeit sich zu beschweren oder einen Vorschlag mitzuteilen wie man es besser machen könnte.
Immer dann, wenn Sie sich von Mitarbeiter*innen unserer therapeutischen Jugendwohngruppe ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht sich darüber zu äußern. Egal welchen Weg Sie wählen um sich zu beschweren, Sie werden immer über den Sachstand der Beschwerde informiert. Folgend empfiehlt sich:
Einrichtungsleitung der jona Gesamteinrichtung
Herr Martin Krüper
Jahnweg 10
59555 Lippstadt
Tel.: 02941 9745-10
Fax: 02941 9745-12
E-Mail: krueper(at)skm-lippstadt.de
Leiter der jona therapeutischen Jugendwohngruppe
Herr Michael Weier
Jahnweg 17
59555 Lippstadt
Tel.: 02941 2888036
Fax: 02941 7426994
E-Mail: weier(at)skm-lippstadt.de
Geschäftsführung des Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
Frau Gabriele Leifels
Cappelstraße 50 - 52
59555 Lippstadt
Tel.: 02941 9734-21
Fax: 02941 9734-60
E-Mail: leifels(at)skm-lippstadt.de
Für den Fall, dass die Sache für Sie noch nicht aus der Welt sein sollte (oder Sie unzufrieden mit der Bearbeitung sind), können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.