Sie erreichen uns Mo. bis Fr. 8 – 17 Uhr unter Tel. 02941 9745-0 | Fax 02941 9745-12
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Liebe Eltern, Angehörige, Sorgeberechtigte,
mit dieser Seite möchten wir uns gezielt an Sie wenden. Wir haben versucht wichtige Informationen für Sie zusammenzufassen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und/oder haben Sie noch weitere Fragen so können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Telefon: 02941 9689553 Frau Henze-Schrewe
E-Mail: henze-schrewe(at)skm-lippstadt.de
Die jonathan – Jugendwohngruppe ist für Jugendliche mit manifesten psychischen Störungen und entsprechenden Diagnosen konzipiert, bei denen zusätzlich eine Schulvermeidungsproblematik vorliegt. Eine stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bei den Jugendlichen nicht mehr bzw. noch nicht ärztlich indiziert, wobei eine unmittelbare Rückkehr in die Familie bzw. der Verbleib in der Familie wegen Rückfallgefährdung und der damit verbundenen sich verstärkenden sozialen Beinträchtigung häufig nicht möglich ist.
Auch ist eine angemessene Förderung in den Regeleinrichtungen der Erziehungshilfe häufig nicht gegeben bzw. nicht möglich, weil die psychische Erkrankung zu sehr im Vordergrund steht und somit besondere strukturelle und personelle Hilfen erforderlich sind, um eine altersgemäße Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Wohngruppe ist für sieben Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren als Intensivangebot konzipiert. Zusätzlich befindet sich ein weiterer Platz im Rahmen von stationärem Einzelwohnen im Sinne der Verselbständigung in der Nähe der Wohngruppe.
Bei den Krankheitsbildern handelt es sich in erster Linie um:
Die Jugendlichen bedürfen einer fachgerechten Unterstützung im Sinne einer pädagogischen und therapeutischen Maßnahme, die für die altersangemessene Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist. Eine Hinführung an schulische Einrichtungen und Ausbildungsstätten sowie dauerhafte Anbindung soll gefördert werden.
Unser Team setzt sich aus pädagogischen und therapeutischen Fachpersonal zusammen:
Nachtbereitschaften für 365 Tage im Jahr werden vorgehalten, die Rufbereitschaft der jona Facheinrichtung mit therapeutischem Fachpersonal steht für Kriseninterventionen gleichsam zur Verfügung.
Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jugendämter, Sozialdienste, Eltern oder Vormünder der betroffenen Jugendlichen.
Kostenträger für die jonathan – Jugendwohngruppe sind die örtlichen Jugendämter. Die Aufnahme und Hilfeleistungen erfolgen in der Regel auf der Grundlage des § 35a und/oder § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 36 SGB VIII. In Verbindung mit dem SGB IX haben diese Angebote einen rehabilitativen Schwerpunkt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Aufnahme nach § 53, 54 SGB XII erfolgen.