Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Mit der Übernahme der Zuständigkeit für die ambulanten Eingliederungshilfen im Bereich Wohnen in 2003 haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) individuelle Hilfeplanverfahren entwickelt.
Als Gesprächsgrundlage und Instrumente dienten bislang u. a. der Individuelle Hilfeplan (IHP) des LVR und Instrumente resultierend aus Teilhabe 2012 bzw. Teilhabe 2015 des LWL.
Ziel der Weiterentwicklung dieser beiden Instrumente war zu einem landesweit einheitlichen und verbandsübergreifenden gültigen Ermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen zu gelangen.
Das Ergebnis ist das BedarfsErmittlungsInstrument NRW, kurz BEI_NRW.
Im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind folgende Kernelemente in der Entwicklung des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW eingeflossen:
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe startete im Kreis Soest zum 01.11.2020 offiziell mit der Bedarfsermittlung mit BEI_NRW entsprechend der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes.
Aufgrund der Corona Pandemie können die persönlichen Beratungen durch die Hilfeplaner*Innen für den Kreis Soest vor Ort derzeit nicht stattfinden.
Das Beratungsbüro befindet sich in der Jakobistraße 4 – 5 in Soest.