Gesamtplanverfahren


Für die Leistungen der Sozialen Teilhabe ist u.a. auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Eingliederungshilfe, zuständig.

Der LWL, Inklusionsamt für Soziale Teilhabe, bietet individuelle Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen sowohl schriftlich als auch persönlich und telefonisch an. Die entsprechenden Hinweise finden Sie auf der barrierefreien Homepage des LWL

Darüber hinaus können Sie sich auch an unseren Fachdienst, die BLICK Kontakt- und Beratungsstelle des SKM Lippstadt oder an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für den Kreis Soest wenden. Sowohl in unserem Fachdienst als auch in beiden Beratungsstellen unterstützen Sie auch Peer-Beratende als Expertinnen und Experten in eigener Sache.

Für Erstanträge, die mit dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW bearbeitet werden, werden Unterlagen und Informationen benötigt, um die Leistungen zur Sicherung der Sozialen Teilhabe zu planen. Vordrucke dazu finden Sie auf der Homepage des LWL.                                                                                                                                                                                                        

Ziel des Gesamtplanverfahrens ist es, Informationen über die aktuelle Lebenssituation und die persönlichen Ziele sowie die sich daraus ergebenden Einschätzungen (aus eigener und ergänzender fachlicher Sicht) zum Hilfebedarf zu gewinnen.