• UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK)

    UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK)

    UN ist die Kurz-Form für Vereinte Nationen. Die Vereinten Nationen sind die Versammlung von vielen Ländern auf der Welt.
    Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird.
    Die gemeinsame Verpflichtung ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dieses Menschenrecht nennt man Inklusion. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Personen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbehinderungen (Blindheit, Sehbehinderung, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit) haben.

  • Bundes-Teilhabe-Gesetz (kurz BTHG)

    Bundes-Teilhabe-Gesetz (kurz BTHG)

    Offiziell heißt das Bundesteilhabegesetz „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“. Auch Deutschland hat 2007 den Vertrag zur Verbesserung von Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen unterschrieben.

    In Deutschland leben etwa 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung. Das sind etwa 13% der Gesamtbevölkerung. Das Wichtigste: Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung.

    Das Gesetz

    • soll das Leben von Menschen mit Behinderung besser machen
    • soll helfen, dass die Menschen mehr selbst bestimmen können
    • soll helfen, dass die Menschen überall teilnehmen können

    Die verschiedenen Hilfen nennt man Teilhabeleistungen.

  • Teilhabe-Leistungen

    Teilhabe-Leistungen

    Die Teilhabe-Leistungen kann man in drei Gruppen aufteilen.

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
    • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder Soziale Teilhabe

    Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen dem Menschen:

    • helfen, dass er sich persönlich weiterentwickeln kann
    • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen
    • helfen, möglichst selbständig über sein Leben entscheiden zu können

    Dafür sollen alle Menschen mit langandauernden Erkrankungen die Unterstützung/Assistenz bekommen, die sie brauchen. Dabei soll der Mensch im Mittelpunkt stehen, das nennt man Personenzentrierung.

  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren

    Teilhabe- und Gesamtplanverfahren

    Ein „Teilhabeplanverfahren“ findet statt, wenn bei der Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen verschiedene Leistungsträger beteiligt sind.  Leistungsgruppen sind beispielsweise Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die unterschiedlichen Träger, zum Beispiel die Renten- oder Krankenversicherung, der Träger der Eingliederungshilfe oder die Bundesagentur für Arbeit, sprechen sich untereinander ab. Das ist notwendig, damit alle Beteiligten auf einem Stand sind, und die Unterstützung wie aus einer Hand passiert. Die Hilfen sollen auch aufeinander abgestimmt werden.
    Wenn eine Person ein Recht auf Eingliederungshilfe hat, heißt das Verfahren „Gesamtplanverfahren“. Ein Gesamtplanverfahren führen in Nordrhein-Westfalen nur die Landschaftsverbände durch.
    Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Träger der Eingliederungshilfe ist zur Durchführung verpflichtet und muss dabei besondere Regeln einhalten, wie z.B. die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
    Der leistungsberechtigte Mensch in allen Verfahrensschritten zu beteiligen. Er darf zudem jederzeit eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.

  • BEI_NRW

    BEI_NRW

    Man kann sich das BEI_NRW (BedarfsErmittlungsInstrument) wie einen Gesprächsleitfaden vorstellen. Es hilft, über die aktuelle Lebenssituation, Wünsche und Ziele zu reden und über die Bereiche, in denen man Unterstützung benötigt.

    Nicht nur der Mensch mit Behinderungen kann etwas dazu sagen, auch die Menschen, die bisher schon geholfen haben oder zukünftig unterstützen.

    Wünsche und Ziele bezogen auf  die Wohnsituation, Tagesbeschäftigung und Arbeit, Beziehungen, Freizeitgestaltung sowie sonstige wichtige Aspekte werden gemeinsam erhoben. Die persönlichen Ziele können auf Erhalt, Stabilisierung und Veränderung ausgerichtet sein und bilden das Fundament für die Bedarfsermittlung und die Ziel- und Leistungsplanung.

  • ICF und Bio-psycho-soziales-Modell

    ICF und Bio-psycho-soziales-Modell

    Ob wir uns krank oder gesund fühlen, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (kurz ICF) beschreibt mit Hilfe einer länderübergreifenden, einheitlichen Sprache den Gesundheitszustand von Menschen.
    Beim Bio-psycho-sozialen-Modell steht nicht nur ein bestimmtes Krankheitsbild im Mittelpunkt der Betrachtung, auch die Psyche und unser soziales Umfeld wirken auf unsere Gesundheit. Personenbezogene Faktoren (z.B. Geschlecht, Herkunft, Alter, Fitness, Lebensstil, Gewohnheiten, Erziehung, sozialer Hintergrund, Bildung und Ausbildung, Beruf), aber auch individuelle Lebenserfahrungen oder Ereignisse sind mitentscheidend, ob soziale Teilhabe gelingen kann.

  • Peer-Beratung

    Peer-Beratung

    Peer-Beratung gibt es sowohl für Angehörige als auch für Betroffene. Unter dem Wort "Peer" versteht man einen "Gleichrangigen", also ein Angebot auf Augenhöhe. In der Peer-Beratung unterstützen und beraten Menschen mit der Erfahrung eigener seelischer Krisen (Experten aus Erfahrung) nach einer Beraterausbildung (EX-IN Genesungsbegleitung) andere Betroffene. Peer-Berater hören mit dem Hintergrund der eigenen Erfahrung zu und bieten Beistand in Krisensituationen, Informationen zu den vorhandenen Selbsthilfe- und Versorgungsstrukturen sowie Vermittlung in Selbsthilfe. Sie eignet sich besonders, wenn man sich mit jemandem austauschen möchte, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und die eigenen Erfahrungen dadurch auf besondere Art nachvollziehen kann.

  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB)

    Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB)

    Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Angehörige, unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
    Die Mitarbeitenden, in der Regel Experten aus eigener Erfahrung, beraten im Vorfeld der Beantragung von Leistungen und unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen.
    Weitere Informationen findet man auf dem barrierefreien Web-Portal www.teilhabeberatung.de