Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Bei einer Einstufung in die Pflegrade 1-5 können die entstehenden Aufwendungen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag gegenüber der Pflegekasse geltend gemacht werden (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI).
Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind:
Nähere Auskunft über Anbieter im Kreis Soest finden Sie unter
www. kreis-soest.de/ Pflege und Alter sowie www.angebotsfinder.nrw.de