Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bei einer Einstufung in die Pflegrade 1-5 können die entstehenden Aufwendungen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag gegenüber der Pflegekasse geltend gemacht werden (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI).

Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind:

  • Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich
  • Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltages
  • Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Beratende Unterstützung

Nähere Auskunft über Anbieter im Kreis Soest finden Sie unter

www. kreis-soest.de/ Pflege und Alter sowie www.angebotsfinder.nrw.de