Zentrale 02941 9734-45 | Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr ist die Zentrale besetzt
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Die Assistenzleistungen sind Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Sie umfassen
Die Leistungen werden erbracht in folgenden Lebensbereichen:
Wichtig ist, die Aufmerksamkeit auf die Stärken (Ressourcen) der Menschen mit Behinderung und die Selbstbefähigung zu richten.
Es geht darum, Leistungsberechtigte bei der Gewinnung ihrer Entscheidungsfähigkeit, ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Tagesstrukturierung und Lebensgestaltung zu unterstützen und sie zur Weiterentwicklung zu motivieren.
Ob eine unterstützende oder qualifizierte Assistenz erforderlich ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf des/der Leistungsberechtigten und wird im Gesamtplanverfahren festgelegt.