Assistenzleistungen


Die Assistenzleistungen sind Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Sie umfassen

  •  die Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie 
  •  die Begleitung der Leistungsberechtigten als unterstützende Assistenz und
  •  die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung als qualifizierte Assistenz.

Die Leistungen werden erbracht in folgenden Lebensbereichen:

  •  Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltages
  •  Leistungen für die Gestaltung sozialer Beziehungen
  •  Leistungen für die persönliche Lebensplanung
  •  Leistungen für die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  •  Leistungen für die Freizeitgestaltung, einschließlich sportlicher Aktivitäten
  •  Leistungen für die Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
  •  Leistungen für die Verständigung mit der Umwelt in den o.g. Bereichen

Wichtig ist, die Aufmerksamkeit auf die Stärken (Ressourcen) der Menschen mit Behinderung und die Selbstbefähigung zu richten.

Es geht darum, Leistungsberechtigte bei der Gewinnung ihrer Entscheidungsfähigkeit, ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Tagesstrukturierung und Lebensgestaltung zu unterstützen und sie zur Weiterentwicklung zu motivieren.

Ob eine unterstützende oder qualifizierte Assistenz erforderlich ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf des/der Leistungsberechtigten und wird im Gesamtplanverfahren festgelegt.