Qualifizierte Elternassistenz

 

Die Leistungen für Assistenz umfassen auch Unterstützungsmaßnahmen für Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

  • Bei der „Elternassistenz“ handelt es sich um einfache Assistenzleistungen für Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen.
  • Bei der „begleiteten Elternschaft“ um qualifizierte Assistenzleistungen, pädagogische Anleitungen, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung der Elternrolle.

Ein enger Austausch mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist Inhalt der Verträge.