Personenkreis


Unser Fachdienst bietet gemäß des in SGB IX neugefassten Eingliederungshilferechts ambulante Assistenzleistungen für erwachsene Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden seelischen Erkrankung und/oder einer Abhängigkeitserkrankung an, deren Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung und in Wechselwirkung miteinstellungs- und umweltbedingten Barrieren wesentlich eingeschränkt ist.

Dabei wird anders als im SGB XII nicht mehr vorrangig auf die Behinderung abgestellt (verhüten, beseitigen, mildern), sondern steht im Mittelpunkt ein Leben in Würde und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Einen Leistungsanspruch haben auch Personen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind (nach allgemeiner ärztlicher und sonstiger fachlicher Erkenntnis).  

Es wird vorausgesetzt, dass die Aussicht besteht, dass die vereinbarten Teilhabeziele erreicht werden können und damit die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Die Assistenzleistungen erfolgen sowohl durch Hausbesuche, Treffen außerhalb der Wohnung sowie durch Telefon- und Videokontakte.

Darüber hinaus bieten wir in Kostenträgerschaft der Stadt Lippstadt auch ein ambulantes, für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot gemäß § 27 ff. SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

sowie gemäß § 35a SGB VIII  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche an, bei denen nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erwarten ist.

Alle Angebote sind für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest.